Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GbR Waldwerk Wurlgrund ( hier: Waldwerk) mit ihren Vertragspartnern (hier :VP)

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Diese AGB gelten für die mietweise Überlassung von Gästezimmern und Seminarraum (Beherbergungsleistung), sowie aller weiteren Lieferungen und Leistungen des Waldwerks, insbesondere den Verkauf von Speisen und Getränken (Versorgungsleistung).

 

§ 2 LEISTUNGEN

2.1.Das Waldwerk ist verpflichtet, die vom VP gebuchten Zimmer und Seminarräume bereitzuhalten und die schriftlich vereinbarten Leist­ungen zu erbringen.

2.2.Der VP ist verpflichtet, die vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Das gilt auch für vom VP veranlasste Leistungen und Auslagen des Waldwerks an Dritte.

 

§ 3 PREISE

3.1. Die Preise für die jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Waldwerks und verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Öffentliche Abgaben wie Kurtaxen u.ä. sind nicht enthalten und vom einzelnen Hausgast zusätzlich zu tragen.

3.2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Waldwerk allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

3.3.. Die Preise können vom Waldwerk ferner geändert werden, wenn der VP nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Waldwerk dem zustimmt.

3.4. Rechnungen des Waldwerk ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Waldwerk ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Waldwerk berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem VP bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Waldwerk der eines höheren Schadens vorbehalten.

3.5.. Das Waldwerk ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3.6. Der VP kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Waldwerk aufrechnen oder mindern.

 

§4 ZAHLUNGEN

4.1.Das Waldwerk ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
4.2. Der Zahlungsanspruch des Waldwerk ist unmittelbar nach Zugang der jeweiligen Rechnung , spätestens binnen 10 Tagen ,ohne Abzug fällig. Restforderungen sind spätestens am Tage der Abreise in bar, EC oder Maestro-Karte zu begleichen, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug ist das Waldwerk berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu erheben.

Dem VP bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Waldwerk der eines höheren Schadens vorbehalten.

4.3. Der VP kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Waldwerk aufrechnen oder mindern.

 

§ 5 Rücktritt des VP (Abbestellung, Stornierung)

5.1. Ein Rücktritt des VP von dem mit dem Waldwerk geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Waldwerk. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der VP vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Waldwerk oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

5.2. Bei vom VP nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Waldwerk die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

5.3. Dem Waldwerk steht es frei, den ihr entstandenen und vom VP zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der VP ist dann verpflichtet, folgende Sätze des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen:

bis 30 Tage vor Ankunft: 0%

bis 14 Tage vor Ankunft: 50%

bis 7 Tage vor Ankunft: 90%

Dem VP steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der dem Waldwerk entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

 

§ 6 Rücktritt seitens Waldwerk

6.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Waldwerk gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Waldwerk zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.2. Ferner ist das Waldwerk berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Waldwerk nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des VP oder des Zwecks, gebucht werden;
das Waldwerk begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Beherbergungs -und /oder Versorgungsleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Waldwerk in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Waldwerk zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen Punkt 1 Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

6.3. Das Waldwerk hat den VP von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

6.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Waldwerk entsteht kein Anspruch des VP auf Schadenersatz.

 

§ 7 HAFTUNGEN

7.1 Der VP haftet gegenüber dem Waldhaus für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

7.2 Das Waldwerk haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Waldwerk  bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

7.3 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Waldwerk bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

 

§ 8 ZIMMERBEREITSTELLUNG/RÜCKGABE

8.1.Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, stehen die gebuchten Zimmer und andere Räume ( z.B. Gemeinschafts-und Seminarraum) am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag können die Zimmer bis 11.00 Uhr und der Seminar­raum bis 13.00 Uhr genutzt werden.

8.2. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

8.3 Bei verspäteter Rückgabe kann das Waldwerk 50% des Listen­preises berechnen.

 

§ 9 NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Sollte der VP eine Veranstaltung planen, für die evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebüh­ren und Vergnügungssteuer entstehen,haben die erforderlichen Anmeldungen rechtzeitig durch den VP zu erfolgen.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken im Cafebereich bedarf einer vorherigen Genehmigung durch das Waldwerk. Von Seiten des Waldwerkes kann dafür ein angemessener Pauschalbetrag berechnet werden.

Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Vereinbarung  gestattet.
Alle Gästezimmer des Waldwerks sind Nichtraucherbereiche.

 

§ 10 DATENSCHUTZ

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zweckgebunden im Sinne der daten­schutzrechtlichen Vorschriften, d.h. nur zu dem Zweck, zu dem der VP oder Gast dem Waldwerk die Daten überlassen hat. Eine Weiter­gabe an Dritte findet nicht statt.

 

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Erfüllungs- und Zahlungsort für beide Vertragspartner ist der Sitz des Waldwerks. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Erfüllungs-und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Waldwerks.

Änderungen und Ergänzungen der ABG bedürfen der Schriftform.